2. Partner, Umzugsanfragen und Reklamationen
Partner müssen ggf. einen gültigen Handelsregisterauszug vorlegen und werden nach interner Prüfung freigeschaltet. Der Partner bestätigt des Weiteren, alle notwendigen gesetzlichen Auflagen zu erfüllen und auf Nachfrage von Reinigungsofferten-erhalten.ch dies schriftlich zu bestätigen oder vorzulegen. Erst nach erfolgter Freischaltung kann der Partner an der Übermittlung von Umzugsanfragen teilnehmen.
Reinigungsofferten-erhalten.ch übermittelt Anfragen nur gemäß der im Backend durch den Partner eingestellten Auftragstypen. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestanzahl oder eine bestimmte Frequenz von Anfragenvermittlungen.
Reinigungsofferten-erhalten.ch garantiert nicht, dass durch die Abgabe von Angeboten seitens des Partners an den Kunden ein Auftrag zustande kommt. Reinigungsofferten-erhalten.ch vermittelt lediglich die Anfragen, jedoch nicht die Aufträge.
Der Partner verpflichtet sich nach Erhalt der Anfrage:
• Den Kunden innerhalb von einem Tag zu kontaktieren,
• Falls nötig, eine Begehung beim Kunden zu vereinbaren,
• Ein Angebot spätestens am Tag der Kontaktaufnahme oder Begehung abzugeben,
• Die Durchführung des Auftrags, sollte er vom Kunden erteilt werden, ausschließlich selbst durchzuführen.
Reinigungsofferten-erhalten.ch hat das Recht, den Partner bei Nichteinhaltung der unter 2.4 genannten Punkte zu sperren und sein Konto zu löschen.
Der Partner ist für die im Backend hinterlegten Kontaktinformationen verantwortlich. Reinigungsofferten-erhalten.ch haftet nicht für entgangene Anfragen aufgrund fehlerhafter Kontaktinformationen des Partners.
Übermittelte Anfragen können im Backend unter Angabe des Grundes beanstandet werden, wenn sich folgende Punkte bestätigen:
• Anfrage bereits erhalten (ID-Nachweis angeben),
• Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind falsch,
• Die Anfrage stimmt nicht mit dem vom Partner ausgewählten Gebiet überein,
• Fiktive Anfrage (z.B. Max Muster, Test, asdf, etc.),
• Anfragesteller ist auf Arbeitssuche.
Reklamationen müssen jeweils bis zum 3. Tag des Folgemonats im Backend durch den Partner abgegeben werden und werden von Reinigungsofferten-erhalten.ch im selben Zeitraum bearbeitet.
Die übermittelten Kundendaten dürfen nur zur einmaligen Angebotserstellung durch den Partner verwendet werden, außer der Kunde wünscht dies explizit anders. In diesem Fall betrifft es das Verhältnis zwischen Kunden und Partner; Reinigungsofferten-erhalten.ch ist davon nicht betroffen.
Die übermittelten Kundendaten dürfen unter keinen Umständen weiterverkauft, weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet werden als unter 2.4 beschrieben. Auch wenn der Partner Subunternehmen beauftragt, darf nur das bei uns registrierte Unternehmen den Kunden kontaktieren.
Ein Datensatz gilt als gültig zugestellt, wenn er im internen Bereich der Partnerfirma aufgeführt wird. Den Partnerfirmen wird empfohlen, die Anfragen täglich im internen Bereich zu kontrollieren. Das Nicht-Erhalten eines Datensatzes per E-Mail ist kein Annullationsgrund, sofern der Datensatz im internen Bereich als zugestellt gelistet wird.
Der Partner hat insbesondere folgende Pflichten:
• Personenbezogene Daten dürfen nur in der dokumentierten Weise des Datenverantwortlichen verarbeitet werden.
• Für die Verarbeitung der Daten dürfen nur Mitarbeiter eingesetzt werden, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
• Der Partner garantiert, alle gesetzlich definierten technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen zu haben, um ein angemessenes Schutzniveau für die Datensicherheit zu gewährleisten.
• Diese Maßnahmen ermöglichen die Beantwortung von Anträgen zur Wahrnehmung der Rechte der Betroffenen.
• Unterauftragnehmer dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung eingesetzt werden.
• Der Dienstleister unterstützt den Verantwortlichen bei der Meldung von Datenpannen, bei der Datenschutz-Folgenabschätzung und bei der Konsultation der Aufsichtsbehörden.
• Nach erfolgloser Angebotsabgabe oder der Auftragsbeendigung werden die übermittelten Daten innerhalb eines angemessenen Zeitraums gelöscht, der gemäß der jeweils gültigen Datenschutzverordnung maximal zulässig ist.